Mitgliedschaft
 

 

EUCN European-Chinese Enterprise Union (kurz „Union“ genannt) ist ein exklusives Netzwerk. Jeder, der sich für europäisch-chinesische Zusammenarbeit interessiert wie etwa engagierte Unternehmen, Verbände und Personen können Mitglied werden.

Ordentliche Mitglieder:
Unternehmen, Verbände und Personen, deren Mitgliedsantrag von der Leitung der Union genehmigt wurde.

Ehrenmitglieder:
Persönlichkeiten aus der Wirtschaft, Politik und Kultur, die von der Leitung der Union ausgewählt werden.

Die Mitgliedschaft ist kostenlos.

Voraussetzung für den Erwerb der ordentlichen Mitgliedschaft ist ein an EUCN European-Chinese Enterprise Union gerichteter Aufnahmeantrag. Über die Aufnahme entscheidet die Leitung der Union. Der Aufnahmeantrag kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in der Union besteht nicht. Über die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft entscheidet die Leitung der Union.

Die Mitgliedschaft erlischt

- bei natürlichen Personen durch deren Tod oder Insolvenz.
- bei juristischen Personen und Personenvereinigungen durch Liquidation oder Insolvenz.
- durch schriftliche Austrittserklärung zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten. Eine schriftliche Mitteilung ist an die Leitung der Union zuzustellen.
- durch Ausschluss auf Grund eines Beschlusses der Leitung der Union, wenn das Mitglied durch sein Verhalten der Union materiell oder immateriell geschädigt hat. Der Beschluss ist dem auszuschließenden Mitglied zuzustellen.

Alle Mitglieder sind berechtigt, an öffentlichen Veranstaltungen der Union teilzunehmen. Wegen räumlicher Einschränkung oder aus organisatorischen Gründen darf die Leitung der Union die Teilnehmerzahl begrenzen. Der Teilnehmerkreis wird nach der Reihenfolge des Eingangsdatums der Anmeldungen entschieden. Vor Teilnahme kostenpflichtiger Veranstaltungen sind entsprechende Gebühren zu entrichten.